INFROMATIONEN ZUM WETTBEWERB
Resultate
Vorausscheidung 1 (01.08.2019)
Aarau: Barbara Bärtschi
Kriens: Jasmin Schuler
Zug: Bruno Furrer
Zürich: Ebru Tuglu
Vorausscheidung 2 (01.11.2019)
Aarau: Manuela Ott
Kriens: Dieter Lange
Zug: Adi Aliu
Zürich: Tugba Müller-Uzun
Schlussziehung (06.11.2019)
1 Platz: Manuela Ott
2 Platz: Tugba Müller-Uzun
3 Platz: Adi Aliu
Preise
1. Platz: Gutschein im Wert von CHF 2000 ( 1250 + 750 )
2. Platz: Gutschein im Wert von CHF 1250
3. Platz: Gutschein im Wert von CHF 750
Teilnahmeschluss
Donnerstag, 31. Oktober 2019 24:00 Uhr.
Ziehungen
Zwei Vorausscheidungen finden an unseren Standorten in Aarau, Kriens, Zug und Zürich statt.
Pro Standort und Vorausscheidung wird je ein Objekt ausgelost, das an der Schlussziehung teilnimmt.
Freitag, 2. August 2019 für erfolgte Teilnahmen bis 31.07.2019 24:00 Uhr
Samstag, 2. November 2019 für erfolgte Teilnahmen während der gesamten Zeit bis 31.10.2019 24:00 Uhr
Die Schlussziehung erfolgt am Mittwoch, 6. November 2019 am Standort Aarau.
Die Gewinner werden via Mail informiert und auf unseren Web- und Social Media-Seiten publiziert.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmer:
Eigentümer, Privatpersonen für Eigenbedarf, ab 18 Jahren. Pro Teilnehmer nur ein Objekt. Jeder Teilnehmer kann nur an einem Ziehungsort in der Vorausscheidung teilnehmen. Das gleiche Wohnobjekt kann maximal einen Preis gewinnen. Mitarbeiter/innen Hans Hassler AG/Parkett-Maier AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Örtlichkeit:
Ein oder mehrere Räume, in einem Wohnobjekt in den Kantonen UR/SZ/NW/OW/LU/ZH/ZG/SO/BS/BL/AG gelegen.
Beratung:
Durch Hans Hassler AG oder Parkett-Maier AG.
Belag:
Parkett, Teppich, Linoleum, Kork, PVC/Vinyl, Laminat.
Verlegung:
Durch Hans Hassler AG oder Parkett-Maier AG.
Gutscheine:
Zweckgebunden; einlösbar nur bei Realisierung des neuen Bodenbelages in den angemeldeten Räumen, Verfall 31.12.2020.
Ermächtigung:
Jeder Wettbewerbsteilnehmer willigt ein, dass Hans Hassler AG/Parkett-Maier AG den Raum vor und nach Erneuerung des Bodens fotografieren kann und die Bilder in öffentlichen Medien publizieren darf. Die Gewinner des 1.-3. Preises dürfen namentlich in öffentlichen Medien erwähnt werden.
Rechtsweg:
Ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt.